DSGVO-Wissen · google fonts abmahnung
Google Fonts Abmahnung — warum sie kommt und wie sie verhindert wird
Seit dem Urteil des LG Muenchen I vom 20. Januar 2022 (Az. 20 O 17493/20) ist die direkte Einbindung von Google Fonts ueber Google-Server in Deutschland ein klarer DSGVO-Verstoss. Was das fuer Ihre Website bedeutet, wie Sie es pruefen und wie der Fix aussieht — alles auf dieser Seite.
Was hat das LG Muenchen entschieden?
Eine Klaegerin klagte gegen eine Website-Betreiberin weil diese Google Fonts ueber Google-CDN eingebunden hatte. Beim Aufruf der Seite wurde dadurch die IP-Adresse der Klaegerin an Google in den USA uebertragen — ohne ihre Einwilligung.
Das Gericht stellte fest:
- Die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum nach DSGVO Art. 4 Nr. 1.
- Die Uebertragung erfolgt ohne Einwilligung und ohne berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 DSGVO).
- Die Klaegerin hat Anspruch auf 100 Euro Schmerzensgeld (Art. 82 DSGVO) plus Unterlassung.
LG Muenchen I, Urteil v. 20.01.2022 · Az. 20 O 17493/20 · nachfolgend bestaetigt durch zahlreiche Folgeurteile.
Warum ist das fuer Sie ein Problem?
Im Jahr 2022 verschickten erste Anwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen mit Schadenersatzforderungen zwischen 100 und 170 Euro pro Verstoss. 2026 ist das Geschaeftsmodell etabliert — spezialisierte Anwaltskanzleien crawlen taeglich neue Websites und mahnen ab.
Pro Abmahnung: typische Kosten 800 bis 1.500 Euro Anwaltsgebuehren + Schadenersatz. Bei Wiederholungsfall: Vertragsstrafe 5.000 Euro+.
Selbsttest in 30 Sekunden
Geben Sie Ihre URL in unseren kostenlosen DSGVO-Checker ein. Er prueft sofort ob Google Fonts noch von Google-Servern geladen wird.
Wie wird Google Fonts ueblicherweise eingebunden?
Das Problem entsteht typischerweise wenn der Quelltext der Website etwa so aussieht:
<link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Inter&display=swap" rel="stylesheet">
Oder per CSS @import:
@import url('https://fonts.googleapis.com/css2?family=Inter');
In beiden Faellen wird die Schrift beim Seitenaufruf von Google geladen — und damit die IP des Besuchers an Google uebertragen.
Die saubere Loesung: lokale Einbindung oder Bunny Fonts
Variante A: Bunny Fonts (1-Zeilen-Fix)
Bunny Fonts ist ein DSGVO-konformer Drop-In-Ersatz aus Slowenien (EU). Sie ersetzen einfach die Domain:
<link href="https://fonts.bunny.net/css2?family=Inter&display=swap" rel="stylesheet">
Identische Schriftauswahl, kein US-Transfer, keine Einwilligung noetig.
Variante B: Lokale Einbindung (komplett rechtssicher)
Sie laden die Schrift-Dateien (woff2) auf den eigenen Server und binden sie per @font-face ein:
@font-face {
font-family: 'Inter';
src: url('/fonts/Inter.woff2') format('woff2');
font-display: swap;
}
Tool zum Download der Schriften: google-webfonts-helper.
Was tun bei einer bereits eingegangenen Abmahnung?
- Nicht ignorieren. Frist beachten (meist 7-14 Tage).
- Nicht voreilig unterschreiben. Vorgefertigte Unterlassungserklaerungen sind oft zu weit gefasst und enthalten ueberhoehte Vertragsstrafen.
- Anwalt einschalten — ein Fachanwalt fuer IT-Recht kostet 200-400 Euro fuer die Erstberatung und kann Forderungen oft halbieren.
- Technisches Problem sofort beheben (siehe oben) — damit es keine neuen Verstoesse gibt.
Haeufige Fragen
Hilft ein Cookie-Banner gegen die Abmahnung?
Nein. Google Fonts wird in der Regel vor dem Cookie-Banner geladen (im <head>). Selbst wenn das Banner spaeter Consent abfragt, ist der Datentransfer bereits passiert.
Was ist mit Adobe Fonts / Typekit?
Adobe Fonts laedt ebenfalls ueber CDN, allerdings mit Server in Irland (EU). Die rechtliche Lage ist weniger eindeutig als bei Google Fonts, aber Vorsicht ist geboten — im Zweifel auch hier lokal einbinden.
Reicht es, die Fonts vom Server der Hosting-Firma zu laden?
Ja, wenn der Server in der EU steht und die Fonts dort als statische Dateien liegen. Das ist mit Bunny Fonts oder lokaler Einbindung automatisch der Fall.