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Impressum-Pflichtangaben — Checkliste § 5 TMG fuer 2026
Ein unvollstaendiges Impressum ist einer der haeufigsten Abmahn-Grunde in Deutschland. Was § 5 TMG wirklich verlangt, welche Sonderpflichten gelten und wie Sie typische Luecken finden — mit Sofort-Check.
Wer braucht ein Impressum?
Jeder geschaeftsmaessige Website-Betreiber in Deutschland. Das gilt auch fuer:
- Einzelunternehmer und Freiberufler (auch ohne Gewerbe)
- Vereine, Stiftungen, GbR
- Reine Visitenkarten-Seiten ohne Online-Shop
- Blogs mit regelmaessigem Werbecharakter
Grundlage: § 5 TMG (Telemediengesetz) · ergaenzt durch § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) bei journalistisch-redaktionellem Angebot.
Pflichtangaben nach § 5 TMG
1. Name und Anschrift
Bei natuerlichen Personen: Vor- und Nachname. Bei Gesellschaften: vollstaendiger Firmenname inklusive Rechtsform (GmbH, OHG, e.K. etc.). Eine ladungsfaehige Anschrift — Postfach reicht nicht. Es muss eine Strasse mit Hausnummer sein.
2. Vertretungsberechtigte Person
Bei GmbH/UG/AG: Geschaeftsfuehrer namentlich nennen. Bei Einzelunternehmen: entfaellt (Name = Vertretung). Bei Gesellschaft buergerlichen Rechts: alle Gesellschafter.
3. Kontaktdaten
- Telefonnummer (Mobil reicht, aber muss tatsaechlich erreichbar sein)
- E-Mail-Adresse
- Kontaktformular allein reicht nicht — mindestens eine der beiden Direktkontakte muss da sein.
4. Handelsregister-Eintrag (falls vorhanden)
Bei GmbH/UG/AG/OHG: Registergericht + Registernummer.
5. Umsatzsteuer-ID ODER Wirtschafts-ID
Sofern vorhanden (ist optional — nur falls beantragt). Format: DE123456789.
Wenn keine USt-ID: sollte stattdessen Kleinunternehmer gem. § 19 UStG erwaehnt werden — oder die Steuernummer angegeben.
6. Aufsichtsbehoerde (bei erlaubnispflichtigen Berufen)
Pflicht z.B. bei Maklern, Versicherungsvermittlern, Aerzten, Anwaelten. Bei klassischen Handwerksbetrieben: meist die Handwerkskammer (z.B. "Handwerkskammer fuer Muenchen und Oberbayern").
7. Berufsbezeichnung + Kammer (bei reglementierten Berufen)
Z.B.: "Maler- und Lackierermeister, Handwerkskammer fuer Muenchen und Oberbayern, verliehen in Deutschland".
8. EU-Streitschlichtungs-Link (bei Online-Verkauf)
Pflicht fuer alle, die online Vertraege schliessen (auch Dienstleister mit Online-Anfrageformular!):
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
</a>
Typische Luecken die wir bei Handwerker-Websites sehen
- USt-ID/Kleinunternehmer-Hinweis fehlt komplett — haeufigster Fehler
- Kontakt nur per Formular ohne E-Mail-Adresse
- EU-Streitschlichtungs-Link vergessen
- Handwerkskammer + Berufsbezeichnung nicht genannt
Wo muss das Impressum verlinkt werden?
Auf jeder Seite, mit maximal zwei Klicks erreichbar. Ueblich: Footer-Link von jeder Seite aus. Bezeichnung muss eindeutig sein — "Impressum", "Imprint" oder "Kontakt & Impressum" sind OK. "Hier finden Sie uns" reicht nicht.
Was kostet eine Abmahnung?
Bei fehlenden Impressums-Angaben mahnen Wettbewerber oder Verbraucherschuetzer typischerweise mit Streitwert 3.000-5.000 Euro ab. Anwaltskosten der Gegenseite: ca. 600-900 Euro. Plus Unterlassungserklaerung mit Vertragsstrafe 3.000-5.000 Euro fuer Wiederholungsfall.
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