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Impressum-Pflichtangaben — Checkliste § 5 TMG fuer 2026

Ein unvollstaendiges Impressum ist einer der haeufigsten Abmahn-Grunde in Deutschland. Was § 5 TMG wirklich verlangt, welche Sonderpflichten gelten und wie Sie typische Luecken finden — mit Sofort-Check.

Wer braucht ein Impressum?

Jeder geschaeftsmaessige Website-Betreiber in Deutschland. Das gilt auch fuer:

Grundlage: § 5 TMG (Telemediengesetz) · ergaenzt durch § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) bei journalistisch-redaktionellem Angebot.

Pflichtangaben nach § 5 TMG

1. Name und Anschrift

Bei natuerlichen Personen: Vor- und Nachname. Bei Gesellschaften: vollstaendiger Firmenname inklusive Rechtsform (GmbH, OHG, e.K. etc.). Eine ladungsfaehige Anschrift — Postfach reicht nicht. Es muss eine Strasse mit Hausnummer sein.

2. Vertretungsberechtigte Person

Bei GmbH/UG/AG: Geschaeftsfuehrer namentlich nennen. Bei Einzelunternehmen: entfaellt (Name = Vertretung). Bei Gesellschaft buergerlichen Rechts: alle Gesellschafter.

3. Kontaktdaten

4. Handelsregister-Eintrag (falls vorhanden)

Bei GmbH/UG/AG/OHG: Registergericht + Registernummer.

5. Umsatzsteuer-ID ODER Wirtschafts-ID

Sofern vorhanden (ist optional — nur falls beantragt). Format: DE123456789.

Wenn keine USt-ID: sollte stattdessen Kleinunternehmer gem. § 19 UStG erwaehnt werden — oder die Steuernummer angegeben.

6. Aufsichtsbehoerde (bei erlaubnispflichtigen Berufen)

Pflicht z.B. bei Maklern, Versicherungsvermittlern, Aerzten, Anwaelten. Bei klassischen Handwerksbetrieben: meist die Handwerkskammer (z.B. "Handwerkskammer fuer Muenchen und Oberbayern").

7. Berufsbezeichnung + Kammer (bei reglementierten Berufen)

Z.B.: "Maler- und Lackierermeister, Handwerkskammer fuer Muenchen und Oberbayern, verliehen in Deutschland".

8. EU-Streitschlichtungs-Link (bei Online-Verkauf)

Pflicht fuer alle, die online Vertraege schliessen (auch Dienstleister mit Online-Anfrageformular!):

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">
  https://ec.europa.eu/consumers/odr/
</a>

Typische Luecken die wir bei Handwerker-Websites sehen

Wo muss das Impressum verlinkt werden?

Auf jeder Seite, mit maximal zwei Klicks erreichbar. Ueblich: Footer-Link von jeder Seite aus. Bezeichnung muss eindeutig sein — "Impressum", "Imprint" oder "Kontakt & Impressum" sind OK. "Hier finden Sie uns" reicht nicht.

Was kostet eine Abmahnung?

Bei fehlenden Impressums-Angaben mahnen Wettbewerber oder Verbraucherschuetzer typischerweise mit Streitwert 3.000-5.000 Euro ab. Anwaltskosten der Gegenseite: ca. 600-900 Euro. Plus Unterlassungserklaerung mit Vertragsstrafe 3.000-5.000 Euro fuer Wiederholungsfall.

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